Mehr als 200 Menschen wurden bis 1981 in der DDR hingerichtet. Die Staatsanwälte mussten jeden Antrag auf Todesstrafe vom Politbüro genehmigen lassen. Ihre Fälle lassen sich in drei Gruppen unterteilen NSVerbrechen, politische Verbrechen beziehungsweise Staats verbrechen gegen die DDR und gewöhnliche Kriminalität Mord. Anfangs in aller Öffentlichkeit, ergingen die Urteile und Exekutionen in den späteren Jahren hinter verschlossen Türen. Die letzte sogar fast im Geheimen, da es die eigenen Leuten betraf. Bis 1967 wurden die Urteile mit der Guillotine vollstreckt, ab 1968 wurde mit dem unerwarteten Nahschuss exekutiert. Er war eine Besonderheit der DDRJustiz Der Henker lauerte hinter einer Tür und erschoss sein ahnungsloses Opfer von hinten.